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Nutzungsbedingungen

Stand: Dezember 2019

Nutzungsbedingungen

a. Allgemeines

Die BPV Consult GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Löhrstraße 113 in 56068 Koblenz (nachstehend „BPV“ genannt), hat das e-Vergabe-Portal daisi entwickelt, im Nachfolgenden „Software“ genannt. Bei dieser urheberrechtlich zu Gunsten von BPV geschützten Software handelt es sich um ein webbasiertes Portal zum Durchführen von elektronischen Vergabeverfahren. BPV stellt diese Software zur Nutzung über das Internet als „Software as a Service“ (nachfolgend kurz „SaaS“) -Lösung bereit.

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Online-Nutzung der Software als SaaS-Lösung und ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Privatpersonen können sich nicht für die Online-Nutzung der Software als SaaS-Lösung registrieren.

Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche dahingehende schriftliche Vereinbarung mit BPV. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch dann, wenn BPV in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

b. Registrierung/Vertragsschluss

  1. Voraussetzung für die Online-Nutzung der Software als SaaS-Lösung ist die erfolgreiche und wirksame Registrierung des Kunden durch bevollmächtigte Mitarbeiter auf der Internetseite daisi (URL: https://www.daisikomm.de/).
  2. Eine Mehrfachregistrierung, eine Registrierung unter falschem Namen, unter Verwendung von Pseudonymen oder Künstlernamen oder mit mehreren E-Mail-Adressen, ist nicht zulässig. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten und Inhalte wahrheitsgemäß, aktuell, verfügbar und vollständig sind.
  3. Der Kunde hat sein Passwort und seine Registrierungsdaten vertraulich zu behandeln und diese sowie sein Benutzerkonto gegen unbefugte Zugriffe zu sichern. Der Kunde ist bei schuldhaftem Verlust des Passworts und/oder bei einer von ihm verschuldeten Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Benutzerkonto getätigte Handlungen verantwortlich und stellt BPV auf erstes Anfordern von daraus entstehenden Schäden frei.
  4. Benutzerkonten sind ohne schriftliche Zustimmung von BPV nicht übertragbar.
  5. Die Nutzung der Software durch Unternehmen, welche zu BPV im Wettbewerb stehen, ist ohne schriftliche Genehmigung von BPV unzulässig. Für den Fall, dass BPV nach erfolgter Registrierung feststellen sollte, dass es sich bei dem betreffenden Kunden um ein Konkurrenzunternehmen handelt, behält sich BPV die unverzügliche Löschung des Benutzerkontos und unverzügliche Sperrung des Zugriffs auf die Software vor.

c. Vertragsgegenstand/Leistungspflichten BPV

  1. Vertragsgegenstand ist die Software daisi. Der konkrete Funktionsumfang der Software sowie die kundenseitig notwendigen Hard- und Softwareeinsatzbedingungen der Software ergeben sich aus den auf der Internetseite www.daisikomm.de abrufbaren und herunterladbaren Dokumente.
  2. BPV stellt dem Kunden die Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält somit die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Software, welche auf zentralen Servern des Hosting-Partners von BPV gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Software im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.
  3. BPV stellt innerhalb der Software eine ausschließlich deutschsprachige Benutzerdokumentation in elektronischer Form zur Verfügung. Diese enthält nähere Hinweise und Bestimmungen zur Nutzung der Software.
  4. Übergabe für die vertraglichen Leistungen von BPV ist der Router Ausgang des von BPV genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
  5. BPV ist bemüht, die Software an sieben Tagen die Woche möglichst 24 Stunden verfügbar zu machen bzw. zu halten. BPV kann jedoch jederzeit Arbeiten an der Software oder ihren Systemen, beispielsweise Wartungs- oder Entwicklungsarbeiten, vornehmen oder vornehmen lassen, die zu Unterbrechungen und/oder Einschränkungen der Verfügbarkeit der Software führen können. Unterbrechungen oder Einschränkungen der Verfügbarkeit können auch aus sonstigen Gründen auftreten. Der Kunde hat solche Unterbrechungen und/oder Einschränkungen der Verfügbarkeit hinzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung oder ununterbrochene Nutzung der Software besteht nicht.
  6. BPV wird Sicherheitsprogramme, z.B. Virenscanner und Firewalls, einsetzen, um so unberechtigte Zugriffe auf die Daten des Kunden und die Übermittlung schädigender Daten, insbesondere Viren, zu verhindern bzw. zu unterbinden, soweit dies mit angemessenem wirtschaftlichen und technischen Aufwand möglich ist. Es ist dem Kunden jedoch bekannt, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten und unberechtigten Zugriffen auf die Daten des Kunden nicht möglich ist. Falls eine Gefährdung auf andere Weise nicht technisch und wirtschaftlich angemessen und Erfolg versprechend beseitigt werden kann, ist BPV berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten des Kunden zu löschen. BPV wird den Kunden hiervon unterrichten.
  7. Soweit der Kunde Daten – gleich in welcher Form – an BPV bzw. an die Software übermittelt, stellt der Kunde von diesen Daten Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern her. BPV wird seine Server regelmäßig sichern und mit zumutbarem technischen und wirtschaftlichen Aufwand gegen Eingriffe Unbefugter schützen. Im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich auf den Server von BPV bzw. dessen Hosting Partners übertragen. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.
  8. Soweit nicht ausdrücklich vorstehend erwähnt, schuldet BPV keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist BPV nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet. BPV kann diese Leistungen jedoch auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden gegen eine vereinbarte Vergütung erbringen.

d. Nutzungsrechte des Kunden

  1. BPV räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages das unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software auf dem System im Rechenzentrum des Hosting-Partners von BPV zu nutzen. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Soweit BPV während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Software bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. BPV ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet. Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.
  2. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden von BPV durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist BPV berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. BPV wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen.

e. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.
  2. Der diesen Vertrag abschließende Mitarbeiter des Kunden steht BPV als Ansprechpartner zur Verfügung. Er wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und soweit er berechtigt ist, Entscheidungen rechtsverbindlich treffen. Der Kunde wird, sofern der diesen Vertrag abschließende Mitarbeiter des Kunden nicht berechtigt ist, sämtliche in Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen, einen anderen oder weiteren Ansprechpartner benennen, der die erforderlichen Berechtigungen hat. Änderungen in der Person eines Ansprechpartners sind BPV unverzüglich mitzuteilen.
  3. Der Kunde wird darüber hinaus in alleiniger Verantwortung dafür sorgen, dass die Nutzer der Software über einen Internetanschluss und eine geeignete Soft- und Hardwareausstattung bzw. -konfiguration gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages verfügen. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
  4. Der Kunde wird die Nutzer der Software eingehend über die aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten informieren und durch geeignete vertragliche Regelungen auf die Einhaltung sämtlicher aus diesem Vertrag und damit in Zusammenhang stehenden Pflichten verpflichten.
  5. Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde wegen Schadensminderungszwecken verpflichtet, BPV umgehend hiervon zu informieren.
  6. Der Kunde wird die Software in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von BPV betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von BPV unbefugt einzudringen.
  7. Der Kunde wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Auch im Übrigen wird der Kunde sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten.
  8. Der Kunde wird Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen BPV unverzüglich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt.
  9. Bei der Nutzung der Software sowie der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. BPV überprüft die Inhalte nicht auf ihre Richtigkeit.
  10. Der Kunde wird die an BPV übermittelten Daten und Inhalte regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.
  11. Der Kunde wird vor Versendung der Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Schließlich wird der Kunde bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Downloads regelmäßig sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist.
  12. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist BPV berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte bestehen. BPV wird den Kunden in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist BPV unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die BPV durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann BPV dem Kunden zu den jeweils bei BPV gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er BPV den daraus entstehenden Schaden ersetzen und BPV insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
  13. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn BPV ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
  14. Bei einem schwerwiegenden oder anderen Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen ist BPV berechtigt, nach ihrer Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Kosten, die BPV durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann BPV dem Kunden zu den jeweils bei BPV gültigen Preisen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er BPV gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

f. Vertragslaufzeit/Vergütung

  1. Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages gemäß Ziffer b.I dieser Nutzungsbedingungen.
  2. Sofern nicht anders vereinbart ist die Laufzeit des Vertrages unbefristet gültig und entspricht dem Nutzungszeitraum der Software durch den Kunden.
  3. Die Vergütung für die Nutzung der Software als SaaS-Lösung durch den Kunden ist mit diesem in einem gesonderten Vertrag geregelt.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

g. Mängelansprüche und Haftung

  1. BPV übernimmt keine Gewährleistung. Der Kunde ist sich darüber bewusst, dass die Software fehlerbehaftet ist oder sein kann. Die Mängelhaftung richtet sich im Übrigen nach § 600 BGB.
  2. Die Haftung von BPV ist auf Vorsatz und auf grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Eigenschaft beschränkt. Bei Vorsatz haftet BPV in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und dem Fehlen einer garantierten Eigenschaft ist die Haftung auf die Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  3. Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von BPV verschuldeten Datenverlust haftet BPV nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmung deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten, der zu erstellenden Sicherheitskopien und für Kosten der Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziffern gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von BPV.
  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

h. Schutzrechte Dritter

  1. Soweit der Kunde wegen der vertragsgemäßen Nutzung der von BPV erbrachten Leistungen wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter gerichtlich verurteilt wird, stellt BPV den Kunden von diesen Ansprüchen unter folgenden Voraussetzungen frei:
    1. Der Kunde benachrichtigt BPV unverzüglich schriftlich, sobald er von den gegen ihn geltend gemachten Ansprüchen Kenntnis erlangt hat, und
    2. der Kunde räumt BPV die Kontrolle über alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ein. Insbesondere wird der Kunde kein gerichtliches oder außergerichtliches Anerkenntnis über Ansprüche des Dritten abgeben, und
    3. der Kunde unterstützt BPV bei der Abwehr oder Beilegung der Ansprüche in angemessener Weise.
  2. Über die Freistellungsverpflichtung nach vorstehender Ziffer hinaus ist BPV dem Kunden nur dann zum Schadensersatz wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter verpflichtet, wenn BPV an der Verletzung ein Verschulden trifft.
  3. Die Rechte des Kunden gemäß diesem Absatz bestehen nicht, soweit die Verletzung von Schutzrechten Dritter daraus resultiert, dass der Kunde
    1. eine Änderung an den vertraglichen Leistungen durchgeführt hat, die von BPV nicht im Rahmen dieses Vertrages oder in sonstiger Weise schriftlich genehmigt wurde oder
    2. die vertraglichen Leistungen in anderer Weise als zum Zwecke dieses Vertrages benutzt, oder
    3. sie mit Hard- oder Vertragssoftware kombiniert, die nicht den in der Beschreibung unter www.daisikomm.de  einsehbaren und herunterladbaren „Technischen Hinweisen“ genannten Erfordernissen entspricht.

i. Datenschutz und Datensicherheit

  1. Beide Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  2. Beide Vertragspartner werden darüber hinaus die Bestimmungen, die für die Auftragsdatenverarbeitung und für das von BPV genutzte Rechenzentrum anwendbar sind, beachten und werden die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten im Sinne von §9 BDSG treffen.
  3. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch BPV personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes BPV von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
  4. Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ bleibt (§ 11 BDSG). Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) allein berechtigt. BPV nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. BPV ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es BPV verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritten (ausgenommen ist der jeweilige BPV Hosting Partner) auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn insoweit eine Änderung oder Ergänzung der kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist BPV im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden berechtigt.
  5. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Software sowie sonstigen Systemkomponenten zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Kunden nach schriftlicher Anmeldung
  6. zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu § 9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von BPV mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Software nach diesem Vertrag.
  7. Die Vertragspartner werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung dieses Vertrages erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, nur zur Durchführung dieses Vertrages verwenden und, solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, vertraulich und wie Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse behandeln. Die Vertragspartner werden ihren von diesem Vertrag betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, für zwei (2) Jahre gerechnet ab Vertragsende, bestehen.
  8. Soweit BPV Subunternehmer beauftragt, wird BPV den betreffenden Subunternehmer entsprechend verpflichten.

j. Höhere Gewalt

  1. BPV ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
  2. Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B. Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von BPV nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen).
  3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen und die andere Vertragspartei in gleicher Weise zu informieren, sobald das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.

k. Schlussbestimmungen

  1. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Garantien sind nur dann als Garantien im Rechtssinne zu qualifizieren, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind. Werden Erklärungen, Ergänzungen, Konkretisierungen, Zusicherungen und/oder Garantien von Vertretern oder Hilfspersonen von BPV erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn BPV hierfür ihre schriftliche Zustimmung erteilt.
  2. Der Kunde kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BPV die Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag übertragen.
  3. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
  5. Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierender Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Koblenz. BPV ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  7. Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.